Sachkundelehrgang nach § 7 WaffG
Sachkundelehrgang am 03.03.2019 erfolgreich beendet
Wer in einem Schützenverein als Standaufsicht bei den Schützen tätig werden möchte oder eine Lizenzausbildung beim Westfälischen Schützenbund e.V. oder Deutschen Schützenbund e.V. belegen will, benötigt die Waffensachkunde, die nach § 7 des Waffengesetzes vom Gesetzgeber gefordert wird.
Ziel der Sachkundeausbildung ist die praxisnahe Handlungskompeternz als Standaufsicht zu vermitteln. Sie beinhaltete auch die Prüfung nach § 7 WaffG. Darüber hinaus ist sie Teil 1 der Schießsportleiterausbildung und Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden Lizenzausbildungen des WSB und des DSB.
Zu genau diesem 3 tägigen Sachkundelehrgang, fanden sich 32 Schützen aus verschiedenen Mitgliedsvereinen des Schützenkreises Gütersloh auf dem Schießstand der Gütersloher Schützengesellschaft ein.
Ausgebildet wurden sie durch Elisio Ruis Valdes, André Liehr, Alexander Aulenkamp.
Alle Teilnehmer haben die Prüfung, abgenommen durch den Ausbildungsbeauftragten des Westfälischen Schützenbundes e.V., Heinrich Wallbaum, bestanden und können sich nun in ihren Vereinen ihren neuen Aufgaben widmen.
Hoch erfreut zeigte sich der Vorsitzende des Schützenkreises Gütersloh, Wolfgang Wannhof, über den Erfolg der Teilnehmer. „Solange, wie sich junge Menschen um die Aus- und Fortbildung im Schützenwesen bemühen, habe ich keine Sorge um den Fortbestand der Schützenvereine im Schützenkreis Gütersloh.“